Seefahrer, Krieger, Händler: Wikinger im Liverollenspiel

StartSeite :: Infos :: Cons & Anmeldungen :: Film :: Anleitungen :: Links :: Galerie :: Forum
Zurück zu Infos

Die Satzung des Großen Heeres

(Stand: 18. Oktober 2007)

Diese Satzung ist verbindlich für jeden, der im Großen Heer spielt.



1. Was ist das Große Heer?
Das Große Heer ist ein internationaler, offener Verband von LARP-Spielern, die etwa einmal jährlich als Wikingerheerbündnis bei einer Liverollenspielgroßveranstaltung geschlossen und aktiv mitmachen. Dargestellt werden soll ein Bündnis aus asengläubigen, nordischen Kriegern und ihren Begleittross der Zeit vor dem Hochmittelalter aus den Gebieten Skandinavien, Friesland, Island, Grönland. Auch andere Siedlungsgebiete können einbezogen werden, also auch fantastische. Die Spieler sollen, soweit es im Fantasy-Larp möglich ist, ihren historischen Vorbildern entsprechen.

2. Was sind die Outtime-Ziele des Heeres?

Durch möglichst authentische oder authentisch wirkende Ausstattung und glaubwürdigem Rollenspiel ein hohes Ambienteniveau zu erreichen und viel Spaß zu haben. Eine Art Katalog wird die Ausstattungs-Richtlinien liefern, die für alle Mitglieder gelten.

Das große Heer ist eine kämpfende Truppe und jeder, der im großen Heer ist, muss zur Kampfkraft beitragen. Dies kann auch durch eine -wie auch immer geartete- Unterstützung der Kämpfer geschehen.

Zum Beispiel (nach Bedarf):
Für das körperliche Wohl: Köchinnen und Köche, Heilerinnen und Heiler, Masseurinnen und Masseure, Mundschenke für die Fürsten etc.
Für das geistige Wohl: Goden = asenkundige Berater und Versammlungsleiter, Skalden = Musiker, Geschichtenerzähler und Dichter, Völvas = Weise Frauen
Für die Ausrüstung: Palisadenbauer, Schmiede, Waffenschmiede, Händler, die das Heer versorgen.
Für den Heerkönig: Läufer, Kundschafter, Irilare = Schreiber (nach Bedarf)

Und natürlich Kämpfer: Hirdmänner = Leichtgerüstete, Waräger = Schwergerüstete, Bogenschützen, Gerträger = Speerwerfer, Huskarle = Elitekämpfer, Onagermannschaften = Katapultbedienung etc.

Wichtig:
Es muß der größere Teil der Leistungsfähigkeit dem Heer zugute kommen, bei welcher Tätigkeit auch immer.

Stillstand ist Rückschritt. Wir wollen jedes Jahr mindestens eine Sache relevant verbessern. Wie und was, das wird im Forum diskutiert.

3. Wer darf rein?

Jeder, der bereit ist,
(1) gemäß seiner Möglichkeiten und mit bestem Wissen die Ziele des GH anzustreben
(2) den Heeresbeitrag in Höhe von 10 Euro (Änderung vorbehalten) zu zahlen, der bei der Großcon-Anmeldung anfällt
(3) Entscheidungen, die bei Abstimmungen gefällt werden, zu akzeptieren.
(4) in seiner Ausrüstung den Richtlinien für die Mindestausstattung (siehe Player-Guide) zu entsprechen.
(5) sich bemüht, solange wie möglich In-Time zu bleiben und sich In-Time in Wortwahl und Verhalten den Richtlinien des Großen Heeres entsprechend verhält.

Diesen Anforderungen muss spätestens zu Beginn des Heerzuges, also zu Beginn des Großcons, Folge geleistet werden.

Es besteht noch die Möglichkeit, als sogenannter „Gast“ beim Heer mitzumachen. Auch der Gast sollte sich bemühen, die Richtlinien einzuhalten!

4. Wer zählt als „vollwertiges“ Mitglied?

(1) Jeder, der bereits mit einem nordischen Charakter an einem Heerzug teilgenommen hat und fest vorhat, auch am nächsten teilzunehmen
(2) Jeder mit einem nordischen Charakter, der zum nächsten anstehenden Heerzug über das GH fest angemeldet ist und den Heeresbeitrag bezahlt hat
(3) Jeder, der als „Gast“ an einem Heerzug teilnahm und fest vorhat, auf dem nächsten Heerzug mit einem nordischen Charakter zu erscheinen
(4) Jeder, der mit einem nordischen Charakter Mitglied in einer Gruppe ist, die mindestens eines der vorher genannten Kriterien erfüllt, und natürlich ebenfalls fest vorhat am Heerzug teilzunehmen

5. Wie sind Ämter und Aufgaben verteilt?

Es gibt folgende Ämter:
a) Sammeln der Gruppenanmeldungen und Teilnahmebeiträge für die Großcon und das Abschicken selbiger
b) Buchführung und Verwaltung der Heereskasse, die sich aus Spenden und den Heeresbeiträgen zusammensetzt
c) Sprachrohr des Heeres mit der Großconorga
d) Organisation der Things
e) Moderatoren und Webmaster für Webpräsenz und Forumsverwaltung
f) Technische Durchführung von Onlineabstimmungen
g) Verwahrung und Transport von Großrequisiten wie z.B. Palisadenelementen
h) Ansprechpartner für Neulinge
i) Koordinator für den Auf- und Abbau (Baumeister)

Die Verteilung der Ämter läuft nach „Wer zuerst kommt“. Die Amtsträger arbeiten ehrenamtlich und im Auftrag des GH. Sie sind verpflichtet, ihre ausgeführten Amtshandlungen im Forum zu dokumentieren. Sie orientieren sich an der mehrheitlichen Meinung im Forum und fällen keine selbständigen Entscheidungen ohne Nachfrage im GH. Die Amtsträger müssen theoretisch keine natürlichen Personen sein (Verein).
Man kann jederzeit abtreten oder fragen, ob man jemanden von seinem Amt ablösen soll oder darf.

Nominell übernimmt man Ämter nur für ein Jahr. Wenn sich aber niemand anderes findet, ist kein erneutes Einberufen nötig.

Es wird den Amtsträgern so lange Vertrauen geschenkt, bis es eindeutig (!) und offensichtlich nachweisbar ist, dass die Personen des Vertrauens nicht würdig sind. Dies ist am Ende von einer Mehrheit zu entscheiden.

Weitere Aufgaben, wie z.B. die Palisadenbauorganisation sind Projekte von einzelnen Personen oder Gruppen, die nach Rückfrage frei agieren dürfen. Genaueres wir von Fall zu Fall entschieden.

Es herrscht kein zwingendes Prinzip der Gewaltenteilung, es kann sogar durchaus sinnvoll sein, wenn mehrere Ämter von einer Person besetzt sind.

Vetretungsberechtigt nach Außen sind die Amtsinhaber zu ihren Themenbereichen bzw. Beauftragte, jeweils nach Absprache im GH-Forum.

6. Welche Verpflichtungen kommen beim GH auf mich zu?

(1) Ich muss mich zur jeweiligen Großveranstaltung über das GH anmelden.
(2) Ich muss -so weit es mir möglich ist- beim Palisaden Auf- und Abbau helfen. Wenn ich mich beim Abbauen nicht beteilige, fallen normalerweise Gebühren an; ähnlich wie bei einer Platzkaution
(3) Ich muss aktiv mithelfen, das Ambiente im GH-Lager z.B. durch Rollenspiel zu fördern
(4) Ich muß das Lagergelände frei halten von Müll und - soweit möglich- von nicht authentischen Objekten
(5) Nach Time-In werde ich keine OT-Freunde zu OT-Zwecken durch das Heerlager führen oder in dieses einladen.
(6) Ich spreche nicht ohne Auftrag im Namen des Heeres und achte darauf, dass zwischen Privatmeinungen und Heersaussagen leicht unterschieden werden kann.
(7) Ich achte darauf, nicht dem Ansehen des GH zu schaden.

7. Wann und wie wird abgestimmt?

(1) Bei Änderungen, die das Konzept des Großen Heeres betreffen (also die Veränderung dieser Satzung)
(2) Bei Unklarheit welche Veranstaltung besucht werden soll
(3) Auf Verlangen, wenn die große Allgemeinheit im Forum einen Bedarf sieht und es auch fordert

Es wird Online abgestimmt. Es herrscht das Prinzip der einfachen Mehrheit, jedes Vollmitglied ist stimmberechtigt. Jede Stimme zählt gleich viel.

"Gäste" dürfen an einer Abstimmung teilnehmen, wenn niemand im GH VOR oder WÄHREND einer Abstimmung begründet Einspruch einlegt.

8. Wie wird das Geld in der Heereskasse verteilt?

Zunächst wird soviel Geld für den Palisadenbau ausgegeben, wie nötig ist um ein Tor, min. einen Turm und eine Umzäunung zu errichten. Danach werden Beleuchtungen, Lampenöl und Strohballen für das Lager gekauft bzw. gemietet. Für weitere Ausgaben muss beraten und ggf. abgestimmt werden. Restgeld wird für das nächste Jahr aufgehoben.

Neben diesen Con-Kosten können auch laufende Heereskosten (z.B. Webpräsenzkosten, eventuelle Kontogebühren, Lagerungskosten, etc.) von der Heerkasse getragen werden.


9. Welche Ausnahmen dürfen als Gast im Heer mitspielen?

(1) Charaktere mit historischem Hintergrund aus dem Wikingerzeitalter (8.-11. Jhd.), die sich keinem anderen Lager verbunden fühlen, sich in die Intime-Heeresstruktur des Heeres einordnen können und ebenfalls ein ähnlich hohes Niveau anstreben wie das Große Heer. Dazu gehören zum Beispiel historische Mischlinge, Angelsachsen, Slawen aller Art, Finnen, Samis, etc. Ebenso vorchristliche Germanen.
(2) Jegliche Art von Charakteren die von Heeresmitgliedern versklavt sind. Dies muss konsequent ausgespielt werden
(3) Einzelpersonen (!) die bereits vorher (*1) fest in einer bestehenden GH-Gruppe Mitglied waren.

10. Das Forum

Welche Funktionen hat das GH-Forum?
Es ist Anlaufstelle für Interessierte, dient dem Informationsaustausch und ist Plattform für Gespräche, Vorschläge und evtl. auch Abstimmungen.

11. Wer darf ins interne Forum?

(1) Wer „Vollmitglied“ ist
(2) Wer jemanden im internen Forum kennt der für ihn bürgt, das Vorstellen und Bürgen geschieht öffentlich im Forum

Im Forum habe ich -soweit bereits vorhanden-, mich mit dem Namen meines aktuellen Charakters, mit dem ich mit dem Großen Heer mitziehen will, zu registrieren. Soweit vorhanden, kommen nur (Avatar-)Bilder auf denen mein Gesicht, oder auf denen ich in meiner Nordmannverkleidung zu sehen bin, in Frage.

12. Die Things

Wann und wie werden Things veranstaltet?
Ein- oder zweimal im Jahr wird zwischen zwei Heerzügen ein Thing veranstaltet. Die Organisation übernehmen Freiwillige, die sog. Gastgeber die einerseits die Verantwortung übernehmen, andererseits in Bezug auf die Organisation immer das letzte Wort haben.
Sie stehen auch Interessierten, die keine Mitglieder sind, offen.

Wozu dienen Things?
(1) Das führen von IT-Verhandlungen nach Thingrecht
(http://www.das-grosse-heer.de/forum/viewtopic.php?t=1419)
(2) Gemeinsames Feiern und näheres, persönlicheres Kennenlernen
(3) Waffenübungen

13. Was mache ich, wenn ich von mir aus nicht imstande bin, die Katalog-Anforderung des Heeres einzuhalten?

Frage offen oder gezielt nach Unterstützung in Form von Ratschlägen oder Angeboten. Einige Heeresmitglieder produzieren selber für Heeresmitglieder Ausrüstungsgegenstände, und das zu günstigen Preisen. Manchmal werden auch vom Heer Sammelbestellungen aufgegeben, um so an vergünstigte Ausrüstung zu kommen. Es ist für Neueinsteiger anzuraten, sich einen Paten im Heer zu suchen, der einen mit Rat und Tat zur Seite steht, und sich einer der bestehenden Gruppen anzuschließen.

14. Wann kann ich rausgeschmissen werden?

Wenn ich mich innerhalb des Großen Heeres real strafbar gemacht habe, oder mich permanent nicht an die Heeressatzung halte. Im Zweifelsfalle kann im GH darüber abgestimmt werden.

(*1) (d.h. vor dem Inkrafttreten dieser Satzung: 2005)
Valid XHTML 1.0 Transitional :: Valid CSS :: Powered by Wikka Wakka Wiki 1.1.6.0
Page was generated in 0.8734 seconds